Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wohnmobilstellplatz – Winzerhof Schillinger
1. Geltungsbereich / Allgemeines
Mit der Buchung und/oder Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf dem Gelände des Winzerhof Schillinger erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Das Betreten und Befahren des Stellplatzes sowie des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Eigentümers wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Stellplatz befindet sich auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass es betriebsbedingt zu landwirtschaftlichem Verkehr, dem Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen, zu Geräuschen, Gerüchen, Staubentwicklung sowie zu sonstigen landwirtschaftstypischen Einwirkungen kommen kann. Diese stellen keinen Mangel dar und berechtigen weder zur Minderung noch zu Schadensersatz- oder Rücktrittsansprüchen.
Der Aufenthalt erfolgt insbesondere im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Gefahr.
Der Stellplatz darf nur von zugelassenen, haftpflichtversicherten Fahrzeugen mit gültiger Gasprüfung genutzt werden.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich auf dem Gelände nur unter Aufsicht bewegen. Das Betreten landwirtschaftlicher Bereiche sowie das Annähern an Maschinen ist Kindern untersagt.
2. Buchung / Vertragsabschluss
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der Buchungsbestätigung.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Der Vertrag tritt mit Zugang unserer schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Diese erhalten Sie direkt nach der abgeschlossenen Online-Buchung. Bitte prüfen Sie die Buchungsbestätigung umgehend auf Richtigkeit.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungslink, der Ihnen bei der Buchung zugeht. Geht keine Zahlung ein, wird die Buchung storniert. Maßgeblich sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten.
Zugangscodes sind personalisiert, nur für den gebuchten Zeitraum gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Stellplatzordnung / Nutzung
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf dem gebuchten Stellplatz abgestellt werden. Die Parzellen sind deutlich abgegrenzt, sodass der jeweilige Stellplatz klar erkennbar ist.
Ein Stellplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung oder entsprechender Buchung zulässig.
Der Betreiber behält sich vor, gebuchte Stellplätze jederzeit auf einen anderen gleichwertigen Stellplatz umzubuchen. Dies gilt nicht als Kündigungs- oder Stornierungsgrund.
Abwasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abflüssen zu entsorgen.
Das Reinigen von Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
Das beaufsichtigte Benutzen von Gasgrills und Holzkohlegrills ist erlaubt. Der Betreiber der Feuerstelle (Gast) haftet für entstandene Schäden durch Funkenflug oder Brand.
Zum Schutz der Rasenflächen ist die Nutzung von Planen und Folien (z. B. unter Vorzelten) nur auf den dafür vorgesehenen, mit Kies aufgeschütteten Flächen gestattet.
4. Öffnungszeiten / Sanitäranlagen
Der Stellplatz ist ganzjährig geöffnet. Ein Teil der Plätze wird in der Nebensaison nicht vermietet.
Das Sanitärgebäude ist von November bis einschließlich März geschlossen.
5. Anreise / Abreise
Check-in
Check-in ist von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr mittels QR-Code möglich.
Ein Check-in zwischen 22:00 Uhr und 12:00 Uhr ist nicht möglich.
Ist der Stellplatz frei, ist ein Check-in ab 07:00 Uhr möglich.
Check-out
Check-out ist von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich.
Bei Online-Buchung oder Zahlung am Terminal per Kreditkarte wird ein Restguthaben automatisch auf das Zahlungsmittel zurückerstattet. Dieser bankinterne Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 14 Tage dauern.
Eine Verlängerung ist nur durch eine weitere Online-Buchung möglich.
6. Nachtruhe
Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
In dieser Zeit sind Ruhestörungen jeglicher Art zu vermeiden.
7. Nutzung technischer Anlagen
Anlagen (Strom, Wasser, Sanitär) sind schonend und bestimmungsgemäß zu benutzen.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
8. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Es gelten stattdessen die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
9. Stornierungsbedingungen
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Bis 10 Tage vor Anreise: Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 % des Buchungsbetrags an.
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Ab 10 Tagen vor Anreise: Es werden 60 % des Buchungsbetrags berechnet.
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Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: Es werden 100 % des Buchungsbetrags berechnet.
10. Straßenverkehr auf dem Gelände
Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Es gelten die Vorschriften für den „verkehrsberuhigten Bereich“ (Schrittgeschwindigkeit).
Motoren sind bei Stand- und Wartezeiten abzustellen.
11. Hunde
Maximal zwei Hunde sind gestattet.
Hunde sind an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen.
12. Haftung und Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nur nach Verschuldensgrundsätzen der Delikthaftung gemäß §§ 823 ff. BGB (nicht aus Vertrag), sofern Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die Gästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.
Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) erfolgt nicht.
Jeder Besucher oder Gast übernimmt die Haftung für die Nutzung unserer Anlage.
13. Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus.
Den Anordnungen und Weisungen des Personals ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern bzw. Gäste oder Besucher vom Platz zu verweisen.
Bei erheblichen Verstößen ist der Betreiber berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Gastes entfernen zu lassen.
Das Abstellen auf nicht gebuchten oder falsch gewählten Stellplätzen kann kostenpflichtig nachberechnet werden.
Gebuchte Stellplätze dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder untervermietet werden.
Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art sowie Schaustellungen und das Feilbieten von Waren sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
